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Campingversicherung
Jedes Jahr – hauptsächlich in den Sommermonaten – ist es wieder so weit: Tausende von Wohnmobilen und PKWs mit Wohnmobilen drängeln sich auf den deutschen Autobahnen in sämtliche Himmelsrichtungen, sowohl gen Süden, gen Norden, gen Osten und gen Westen. Zurück lässt man zu Hause ein voll ausgestattetes Haus, oder aber eine Wohnung, wobei man ein Wohnmobil heute ebenfalls mit allerlei technischen Ausrüstungen, wie Elektroherd, Toaster, Waschbecken, sogar Spülmaschine und so weiter ausstatten kann, und somit auch im Urlaub auf keinen technischen Luxus verzichten muss.
Die Campingversicherung ist dabei eine Versicherung für Dauercamper. Das Wechseln von einem Campingplatz zum anderen und dem dortigen befristeten Verweilen ist nicht versichert.
Diese Versicherung richtet sich also ausschließlich an Camper, die ihren Wohnwagen über eine längere Zeit stationär auf einem Campingplatz aufgeschlagen haben.
Da eine derartige Vollausstattung in der Regel sehr viel Geld kostet, sollte man eventuell in Erwägung ziehen eine Campingversicherung abzuschließen. Diese schützt die Campingausrüstungsgegenstände vor Hochwasser, Sturm, Hagel, sowie Überschwemmungen und Blitzschlag, aber auch Feuer und Diebstahl. – Wodurch erheblicher finanzieller Schaden entstehen kann.
Die Campingversicherung schließt dabei sowohl den Wohnwagen, sowie das Wohnmobil, wie auch die Vorzelte und auch Rundfunk- und Fernsehgeräte ein, aber auch Campingmöbel, sowie Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Für Gegenstände, die nicht zu dem so genannten originären Campinginventar gehören, müssen durch eine Zusatzversicherung abgesichert werden.
Der Geltungsbereich einer Campingversicherung erstreckt sich dabei auf ganz Deutschland – rund um die Uhr, und zwar solange sich das Wohnmobil, oder aber der Wohnwagen auf einem offiziellen Campingplatz, oder im Winterlager befindet. Dies ist auch Voraussetzung für das Greifen der Campingversicherung.
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